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HUNDEHALTEGESETZE

⚠️ Wichtiger Hinweis (brandaktuell ab 1. Juli 2026):

Ganz frisch per 1. Juli 2026 ist österreichweit eine bundeseinheitliche Tierschutzgesetz-Novelle in Kraft getreten! Jeder Erst-Hundehalterin in Österreich muss jetzt vor der Anschaffung einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs absolvieren und innerhalb von 12 Monaten eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem Hund machen. Die Bundesländer behalten jedoch ihre zusätzlichen, strengeren Regeln (wie Haftpflichtsummen oder Rasselisten).
Es gibt ganz viele Ausnahmen, diese findest Du hier.


Wer in Österreich einen Hund hält, muss sich an die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes halten. Hier ist dein kompakter Überblick.

🏛️ Hundehaltung in WIEN

In Wien gilt das Wiener Tierhaltegesetz. Es ist stark auf das dichte Zusammenleben in der Großstadt ausgelegt.

1. Der Wiener Sachkundenachweis

  • Für wen? Jede Person, die sich in Wien einen Hund anschafft und in den letzten zwei Jahren keinen Hund gemeldet hatte.

  • Was? Ein 4-stündiger Theoriekurs vor dem Kauf des Hundes. Ohne die Bestätigung kann der Hund nicht bei der Stadt Wien angemeldet werden.

2. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial („Listenhunde“)

Wien führt eine strikte Rasseliste (u.a. Rottweiler, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastiff u.a.).

  • Verpflichtender Hundeführschein: Muss innerhalb von 3 Monaten ab dem Alter von 6 Monaten absolviert werden (Theorie & Praxisprüfung).

  • Generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

  • Alkoholgrenzwert: Wer mit einem Listenhund unterwegs ist, darf maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

3. Leinen- und Maulkorbpflicht für ALLE Hunde

  • An öffentlichen Orten (Straße, Parks) gilt: Leine ODER Maulkorb.

  • In Öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in Schulen/Kindergärten und bei großen Menschenansammlungen gilt verpflichtend: Leine UND Maulkorb.

  • Freilauf ist nur in den offiziell gekennzeichneten Hundezonen erlaubt.

4. Haftpflichtversicherung

  • In Wien muss für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,- abgeschlossen werden.


🌾 Hundehaltung in NIEDERÖSTERREICH (NÖ)

In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz. Es wurde in den letzten Jahren deutlich verschärft und setzt stark auf den „NÖ Hundepass“.

1. Allgemeine Sachkunde („NÖ Hundepass“)

  • Für jeden neuen Hund: Wer sich in NÖ einen Hund anschafft, muss die allgemeine Sachkunde nachweisen.

  • Der Kurs: Umfasst 1 Stunde Information durch einen Tierarzt und 2 Stunden durch eine fachkundige Person (Hundetrainer).

  • Bundeseinheitliche Regelung ab 01.07.2026: Zusätzlich gilt nun auch hier die Pflicht für die 2-stündige Praxiseinheit innerhalb des ersten Jahres.

2. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial („Listenhunde“)

Die Liste in NÖ umfasst im Wesentlichen dieselben Rassen wie Wien (Bullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Tosa Inu, Pitbull). Wichtig ist zu wissen, dass auch Mischlinge aus diesen Rassen die erweiterte Sachkunde machen müssen.

  • Erweiterte Sachkunde: Umfasst 4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxisprüfung mit dem eigenen Hund. Vorzulegen innerhalb von 6 Monaten (oder bis zum 1. Lebensjahr des Hundes).

  • Obergrenze: In einem Haushalt dürfen maximal 2 Listenhunde (und insgesamt maximal 5 Hunde) gehalten werden.

  • Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im Ortsbereich für diese Hunde immer.

3. Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für ALLE Hunde

  • Ortsbereich: Hunde müssen an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden.

  • Größere Menschenansammlungen & Öffis: Leine UND Maulkorb sind Pflicht.

  • Die Gemeinden können per Verordnung eigene, strengere Zonen definieren. (Siehe Sicherungszone rund um die Burg Liechtenstein in Maria Enzersdorf)

4. Haftpflichtversicherung

  • In NÖ muss ausnahmslos für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,- pro Hund nachgewiesen und bei der Gemeinde vorgelegt werden.

📌 allesrundumdenhund-Tipp: Vergiss nicht, deinen Hund innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug bei deiner jeweiligen Heimatgemeinde (bzw. dem Magistrat in Wien) anzumelden und ihn in der amtlichen Heimtierdatenbank registrieren zu lassen! Das geht ganz einfach über die ID Austria!