Beratung
Worauf du wirklich achten musst!
Die Auswahl an Hundeschulen und Trainern ist riesig, doch die Qualitätsunterschiede sind es leider auch. Da der Beruf des Hundetrainers, der Hundetrainerin in Österreich gesetzlich nicht geschützt ist, darf im Grunde jeder seine Dienste anbieten. Für dich als Hundehalter:in macht es das schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Ein guter Trainer, eine gute Trainerin trainiert nicht nur deinen Hund, sondern leitet vor allem dich an. Er, sie sorgt dafür, dass ihr als Team zusammenwachst – mit Spaß, Vertrauen und ganz ohne Angst.
Checkliste, woran du eine erstklassige Hundeschule und erfahrene Trainer erkennst.
Woran erkenne ich eine erstklassige Beratung?
Tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen
Tierärzt:innen
Ernährungsberater:innen
Behörden - Gesetze - Bundesländerspezifisch
Sachkundenachweis nach dem Österreichischen Tierschutzgesetz
Wichtiger Hinweis (brandaktuell ab 1. Juli 2026): Ab 1. Juli 2026 ist österreichweit eine bundeseinheitliche Tierschutzgesetz-Novelle in Kraft getreten! Jede/r Erst-Hundehalter/in in Österreich muss jetzt vor der Anschaffung einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs absolvieren und innerhalb von 12 Monaten eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund machen. Die Bundesländer behalten jedoch ihre zusätzlichen, strengeren Regeln (wie Haftpflichtsummen oder Rasselisten). Alle Infos unter: tierwissen.at
Es gibt ganz viele Ausnahmen, warum man diese neue Sachkunde nicht machen muss, diese findest Du hier.
Allgemeine Gesetze für ganz Österreich
Die 2. Tierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden, Katzen, Kleinnagern, Frettchen, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen:
2. Tierhaltungsverordnung im RIS
Das österreichische Tierschutzgesetz regelt den Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. Es legt die artgerechte Haltung und den Umgang mit Tieren fest und verbietet Tierquälerei:
Wähle dein Bundesland:
Niederösterreich
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Wien
https://www.wien.gv.at/zusammenleben/hundehaltung-vorschriften
Partner und Referenzen